Neue Schutzfristen für Archivdokumente

©Sven Becker

Das Archivgesetz vom 17. August 2018 ist am 1. September 2018 in Kraft getreten. Seit diesem Datum unterliegen öffentliche Archivdokumente neuen Schutzfristen. Dies bringt Anpassungen in der Suchmaschine des Luxemburger Nationalarchivs mit sich.

Das Feld „Erforderliche Bewilligung“, welches mit dem Vermerk „Vérification délais“ versehen ist, zeigt Ihnen an, ob das Dokument/die Akte einer Prüfung der Schutzfristen durch das Nationalarchiv unterliegt. Wenn Sie ein derartiges Dokument/eine derartige Akte bestellen, so werden Sie innerhalb von 2 Werktagen über die Bereitstellung oder Nichtbereitstellung des Dokuments/der Akte per E-Mail in Kenntnis gesetzt.

Die Dokumente, die nicht mit dem Vermerk „Vérification délais“ versehen sind, werden Ihnen im Lesesaal ohne vorherige Benachrichtigung per E-Mail und gemäß den in der Benutzerordnung festgehaltenen Vorschriften bereitgestellt.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Recherche haben, dann wenden Sie sich bitte an den Empfangsdienst des Nationalarchivs (Tel.: 247-86660 / E-Mail: service.accueil@an.etat.lu).

Zum letzten Mal aktualisiert am