
Mit dem geänderten Archivgesetz vom 17. August 2018 hat sich das Großherzogtum Luxemburg zum ersten Mal einen kohärenten und umfassenden gesetzlichen Rahmen für die Archivierung gegeben.
Mehr als fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, verfügen wir über ausreichend Abstand und die nötigen Erfahrungen, um es kritisch zu analysieren.
Da der Schutz des kulturellen Erbes zudem eine der Prioritäten des Koalitionsvertrags 2023-2028 ist, hat das Kulturministerium beschlossen, eine öffentliche Konsultation durchzuführen, um die Frage zu klären, ob eine Anpassung des Gesetzes notwendig ist.
Das Ministerium lädt alle interessierten Personen ein, ihre Anmerkungen, Kommentare oder Vorschläge in Bezug auf das Archivgesetz zu übermitteln.
Ziel der Konsultation ist es, zu untersuchen, ob und in welchen Bereichen es einer Änderung des Gesetzes bedarf. Dafür sollen die bisher gemachten Erfahrungen und festgestellten Hindernisse der aktuellen Gesetzgebung gesammelt werden.
Interessierte Personen werden gebeten, sich zunächst mit den geltenden Texten vertraut zu machen und zu überlegen, wie diese besser an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden können:
- Geändertes Archivgesetz vom 17. August 2018
- Großherzogliche Verordnung vom 9. Oktober 2019 zur Festlegung der Modalitäten betreffend die Erstellung von Bewertungsmodellen, die Kassation von Archivgut, die Ablieferung und die Überführung von Archivgut
- Großherzogliche Verordnung vom 9. Oktober 2019 über die Ausübung der Betreuungsaufgabe für öffentliche Archive durch das Nationalarchiv
- Großherzogliche Verordnung vom 9. Oktober 2019 über die interne Funktionsweise des Archivrates
- Großherzogliche Verordnung vom 17. März 2020 zur Festlegung des Inhalts und der Modalitäten des Standard-Kooperationsvertrags gemäß Artikel 4 Absatz 4 des Archivgesetzes vom 17. August 2018
Alle betroffenen Personen können ihre Beobachtungen, Kommentare, oder Vorschläge bis spätestens zum 15. April 2024 per E-Mail an sj@mc.etat.lu senden.
Mitteilung des Kulturministeriums