Bewertungsmodelle

Beim Bewertungsmodell handelt es sich um eine Liste, die alle Dokumente erfasst, die von der Institution im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellt oder entgegengenommen werden.  

Dieses Bewertungsmodell enthält verschiedene Rubriken wie die Dauer des Verwaltungsnutzens der Dokumente, ihre letztendliche Zweckbestimmung – Aufbewahrung oder Kassation – sowie ggf. gesetzliche Hinweise.

 

Die bis dato erstellten Bewertungsmodelle

Ministerien
Verwaltungen

Bewertungsmodell der Abteilung für Berufsausbildung

Bewertungsmodell der Administration des services techniques de l'agriculture (ASTA)

Bewertungsmodell des Anhaltezentrums*

Bewertungsmodell der Arbeitsagentur (ADEM)

Bewertungsmodell des Centre national de l'audiovisuel (CNA)

Bewertungsmodell des Centre national de littérature (CNL)

Bewertungsmodell des Centre national de recherche archéologique (CNRA)

Bewertungsmodell des Centre socio-éducatif de l'État (CSEE)

Bewertungsmodell des Commissariat aux affaires maritimes (CAM)

Bewertungsmodell der Commission d'économie et de rationalisation (CER)

Bewertungsmodell der Direction du contrôle financier (DCF)

Bewertungsmodell der Eisenbahnverwaltung

Bewertungsmodell der Flugsicherungsverwaltung

Bewertungsmodell der Gefängnisverwaltung

Bewertungsmodell der Generalinspektion der Sozialen Sicherheit (IGSS)

Bewertungsmodell des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM)

Bewertungsmodell des Hochkommissariats für nationale Sicherheit*

Bewertungsmodell des Informations- und Presseamts (SIP)

Bewertungsmodell des Institut de formation de l'éducation nationale (IFEN)

Bewertungsmodell des Kataster- und Vermessungsamts (ACT)

Bewertungsmodell des Luxemburger Nationalarchivs (ANLux)

Bewertungsmodell des Luxemburgischen Instituts für Normung, Zulassung, Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen (ILNAS)

Bewertungsmodell des Musée National d'Histoire et d'Art (MNHA)

Bewertungsmodell des Musée national d'histoire naturelle (MNHN)

Bewertungsmodell der Nationalen Denkmalschutzbehörde (SSMN)

Bewertungsmodell des Nationalen Instituts für Statistik und Wirtschaftsstudien (STATEC)

Bewertungsmodell der Naturverwaltung (ANF)

Bewertungsmodell des Service de la navigation fluviale (SNF)

Bewertungsmodell des Service des médias et des communications (SMC)

Bewertungsmodell des Service national d’information et de médiation dans le domaine de la santé

Bewertungsmodell des Umweltamts

Bewertungsmodell der Verwaltung für technische Untersuchungen*

Bewertungsmodell der Verwaltung für öffentliche Bauten

Bewertungsmodell des Wasserwirtschaftsamts

Bewertungsmodell des Zentralen Amts für Gesetzgebung (SCL)

Bewertungsmodell der Zivilluftfahrtbehörde

Bewertungsmodell der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)

Bewertungsmodell verschiedener Organe in der Luxemburgischen Sprachpolitik

Provenienzstellen für die eine Ausnahmeregelung im Gesetz gilt

Sie können die Bewertungsmodelle weiterer staatlicher Verwaltungen und Dienste nach ihrer jeweiligen Unterzeichnung auf dieser Seite einsehen. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.

 

Gemäß dem Archivgesetz vom 17. August 2018:

  • sind die Provenienzstellen öffentlichen Archivguts, die den allgemeinen Regelungen des Gesetzes unterworfen sind verantwortlich - zusammen mit dem Nationalarchiv - für die Erstellung von Bewertungsmodellen. Diese Bewertungsmodelle müssen innerhalb von 7 Jahren nach dem Inkrafttreten des Archivgesetzes, d.h. vor dem 1. September 2025, erstellt werden;
  • müssen die Provenienzstellen öffentlichen Archivguts, für die eine Ausnahmeregelung im Gesetz gilt, innerhalb von 7 Jahren nach dem Inkrafttreten des Archivgesetzes, d.h. vor dem 1. September 2025, eigene Bewertungsmodelle erstellen. Dies gilt nicht für die Gemeinden und die verschiedenen Religionsgemeinschaften. Das Nationalarchiv kann beratend zur Seite stehen;
  • kann jedwede Institution auf eigene Initiative hin Bewertungsmodelle erstellen. Das Nationalarchiv kann diesen Institutionen mit methodischen Empfehlungen zur Seite stehen.

*Aufgrund des Archivgesetzes vom 17. August 2018 (Artikel 2, Punkt 7) sind Bewertungsmodelle einsehbar für die Öffentlichkeit. Eine Ausnahme bilden hier Bewertungsmodelle mit Bezug zu Dokumenten, die die Landesverteidigung, die Sicherheit des Großherzogtums Luxemburg oder die Sicherheit ausländischer Staaten, oder die Sicherheit inter- oder supranationaler Organisationen, mit denen Luxemburg gemeinsame Ziele verfolgt und die in Vereinbarungen und Verträgen festgehalten sind, betreffen.

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