Die Direktorin des Nationalarchivs Josée Kirps und der Direktor des Informations- und Presseamts der Luxemburger Regierung (SIP) Jean-Claude Olivier haben am 19. November 2019 und in Anwesenheit der Projektgruppe das erste Bewertungsmodell unterzeichnet.
Das vom 17. August 2018 datierende Archivgesetz verpflichtet nämlich die Ministerien und staatlichen Verwaltungseinrichtungen zur Erstellung von Bewertungsmodellen. Dieses Verwaltungsinstrument erlaubt es jegliches Dokument und jeglichen Datensatz, die im Rahmen des Tagesgeschäfts von Ministerien und staatlichen Verwaltungseinrichtungen empfangen oder angelegt wurden, zu identifizieren, die Dauer ihres Verwaltungsnutzens – entsprechend den gesetzlichen Anforderungen – zu bestimmen und schließlich, nach Ablauf ihres Verwaltungsnutzens, über den Umgang mit besagten Dokumenten und Datensätzen zu entscheiden: die Kassation von Dokumenten oder die Aufbewahrung von Dokumenten, die über einen historischen, wissenschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Wert für das Großherzogtum Luxemburg verfügen.
Das Informations- und Presseamt ebnet somit den Weg für weitere Verwaltungseinrichtungen und Ministerien, die in naher Zukunft ihre Bewertungsmodelle erstellen werden.