Richtlinie zur Sammlung öffentlicher Archive

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Die Einführung einer Richtlinie zur Sammlung öffentlicher Archive verfolgt einen strategischen Auftrag: Sie gewährleistet ein kohärentes, vollständiges und für das öffentliche Handeln repräsentatives nationales Archivgut. Angesichts der stetig wachsenden Dokumentenproduktion und der fortschreitenden digitalen Transformation des Staates bildet diese Richtlinie die Grundlage für eine strukturierte Arbeitsweise des Luxemburger Nationalarchivs und trägt zur Verbesserung der Qualität der gesammelten Bestände bei. Sie betont die komplementäre Funktion verschiedener Trägermedien und erinnert daran, dass der archivarische Wert gemäß Gesetz unabhängig vom Format ist.

Ziel der Richtlinie ist es, die Übersicht über die Sammlung zu optimieren, eine Fragmentierung der Bestände zu vermeiden und eine koordinierte Planung der Ablieferungen sicherzustellen – im Einklang mit dem Projekt der Bewertungsmodelle. Sie steht im Einklang mit nationalen Vorgaben wie dem Interoperabilitätsrahmen, den Strategien für die elektronische Verwaltung und der nationalen Strategie zur Erhaltung digitaler Daten. Damit leistet sie einen Beitrag zu einer nachhaltigen, transparenten und standardisierten Verwaltung öffentlicher Informationen.

Durch die Bereitstellung eines klaren, einheitlichen und praxisorientierten Rahmens ist die Richtlinie ein zentrales Instrument für das Nationalarchiv, die Archivproduzenten und das gesamte Netzwerk der Archivbeauftragten. Sie fördert eine proaktive und kohärente Sammlung, welche die Aktivitäten des Staates zuverlässig dokumentiert und zugleich die Weitergabe des luxemburgischen Kulturerbes stärkt.

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