Recherche im Nationalarchiv

© F. Maltese

Öffnungszeiten

Wir sind von Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:30 Uhr sowie am Samstag von 8:30 bis 11:30 Uhr geöffnet (ab 28. März 2022). An gesetzlichen Feiertagen bleiben wir geschlossen. Tage und Zeiten an denen wir außerordentlich geschlossen bleiben, werden in unserer Rubrik Aktuelle Informationen angekündigt.

Lesesaal

Der Lesesaal ist ohne Voranmeldung zugänglich. Den NutzerInnen stehen 16 Plätze sowie 2 Mikrofilm-Lesegeräte im Lesesaal zur Verfügung.

Anmeldung

NutzerInnen können sich beim Luxemburger Nationalarchiv registrieren, entweder an unserem Empfang oder indem Sie das ausgefüllte und unterschriebene Registrierungsformular an die E-Mail-Adresse service.accueil@an.etat.lu senden. Ihren Leserausweis erhalten Sie bei Ihrem ersten Besuch.

Mit der Unterzeichnung des Registrierungsformulars stimmen Sie zu, unsere Benutzerordnung zu beachten. Diese dient der Sicherung und geordneten Benutzung von Archivgut.

Die Bestellung von Archivgut

Die Bestellung von Archivgut erfolgt online über unsere Suchmaschine "Query" .

Die verschiedenen Fristen für die Einsichtnahme im Lesesaal sind im Nachfolgenden aufgeführt:

  1. Bestellung über „Query“ mit dem Vermerk: „Physische Benützbarkeit – Sans restrictions“
    Dokumente/Akten, die in „Query“ mit „Physische Benützbarkeit – Sans restrictions" vermerkt sind, stehen im Lesesaal innerhalb von einer Stunde nach der Bestellung zur Verfügung, wenn die Bestellung von Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 16 Uhr erfolgt. Bestellungen, die nach 16 Uhr aufgegeben werden, sind am nächsten Tag ab 8.30 Uhr verfügbar. Bestellungen für Samstag müssen spätestens bis Freitag um 16 Uhr erfolgen. Die NutzerInnen werden per E-Mail benachrichtigt, wenn die Dokumente/Akten zur Einsichtnahme im Lesesaal bereitstehen.

  2. Bestellung über „Query“ mit dem Vermerk: „Physische Benützbarkeit – Dépôt externe“
    Dokumente/Akten, die in „Query“ mit „Physische Benützbarkeit – Dépôt externe“ vermerkt sind, sind innerhalb von max. 6 Arbeitstagen im Lesesaal verfügbar. Die NutzerInnen werden per E-Mail benachrichtigt, wenn die Dokumente/Akten zur Einsichtnahme im Lesesaal bereitstehen.

  3. Bestellung über „Query“ mit dem Vermerk: „Erforderliche Bewilligung – Vérification délais“
    NutzerInnen die Dokumente/Akten, die in „Query“ mit „Erforderliche Bewilligung – Vérifications délais“ vermerkt sind, bestellen, werden innerhalb von max. 6 Arbeitstagen per E-Mail über den Bearbeitungsstatus ihrer Bestellung informiert.

  4. Einsichtnahme in Dokumente/Akten die nicht über „Query“ zugänglich sind
    Wenn NutzerInnen Dokumente/Akten einsehen möchten, die nicht über „Query“ zugänglich sind, müssen sie sich per E-Mail an den Empfang unter service.accueil@an.etat.lu wenden. Je nach Komplexität der Anfrage (durchzuführende Recherchen und zu klärende Schutzfristen) werden sie innerhalb von max. 12 Arbeitstagen über den Bearbeitungsstatus der Anfrage informiert.

Es können maximal 20 Einheiten bestellt werden (einschließlich der Bestellungen unter 2, 3 und 4). Sobald diese Grenze erreicht ist, kann keine neue Bestellung mehr aufgegeben werden. Erst nach Rückgabe von Einheiten, können zusätzliche Dokumente bestellt werden.

Fragen zum Recherche- und Bestellverfahren können per E-Mail an den Empfang unter service.accueil@an.etat.lu gerichtet werden.

Schutzfristen

Die Einsichtnahme in öffentliches Archivgut wird durch den Artikel 16 des Archivgesetzes vom 17. August 2018 geregelt. Dieser sieht unterschiedliche Schutzfristen vor.

In der Suchmaschine „Query“ erfahren Sie in der Rubrik „Schutzfristende“, ab welchem Datum die Dokumente/Akten, die Sie einsehen möchten, eingesehen werden können.

Bestellen Sie Dokumente/Akten, die mit dem Vermerk „Autorisation nécessaire – Vérification délais“ versehen sind, so erfordern diese eine Prüfung der Schutzfristen durch das Nationalarchiv. Sobald die Prüfung der Schutzfristen abgeschlossen ist, wird das Nationalarchiv Ihnen innerhalb von 6 Werktagen eine E-Mail zukommen lassen, in der Sie über den Bearbeitungsstatus ihrer Bestellung in Kenntnis gesetzt werden.

Falls eine Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist, so kann, in Hinblick auf eine Einsichtnahme und/oder die Vervielfältigung von Archivgut, gemäß der Artikel 17, 19 und 20 des Archivgesetzes vom 17. August 2018, eine Nutzungsgenehmigung beantragt werden. Folgen Sie hierzu dem Link:

https://guichet.public.lu/demandes_archives

Gemäß Artikel 17 Paragraf 8 des Archivgesetzes vom 17. August 2018, veröffentlicht das Nationalarchiv die Anfragen von Archivdokumenten vor Ablauf der Schutzfristen und die diesbezüglichen Entscheidungen auf dessen Internetseite. Diese Informationen sind im folgenden Dokument zusammengefasst:

Liste der Anfragen auf Ausnahmegenehmigung und die damit zusammenhängenden Entscheidungen

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