
Das Luxemburger Nationalarchiv ermöglicht eine Einsichtnahme in Dokumente für Provenienzstellen öffentlichen Archivguts. Produzenten öffentlicher Archive, die ihre Unterlagen dem Nationalarchiv übergeben haben, können vor Ablauf der Schutzfristen auf Antrag Einsicht nehmen (Art. 17 (1), Archivgesetz vom 17. August 2018).
Provenienzstellen öffentlichen Archivguts, die ihr abgeliefertes Archivgut einsehen möchten, müssen durch Vorgesetzte oder ordnungsgemäß bevollmächtigte Bedienstete vertreten werden. Die Einsichtnahme erfolgt im Lesesaal des Nationalarchivs.