Behördliche Einsichtnahme in Dokumente mit Ausnahme der Justiz

Das Luxemburger Nationalarchiv (ANLux) bietet Provenienzstellen öffentlichen Archivguts die Möglichkeit einer Einsichtnahme ihrer Dokumente. Produzenten öffentlicher Archive, die ihre Unterlagen dem Nationalarchiv übergeben haben, können vor Ablauf der Schutzfristen auf Antrag Einsicht nehmen (Art. 17 (1), Archivgesetz vom 17. August 2018).

 

Die Modalitäten der behördlichen Einsichtnahme in Dokumente mit Ausnahme der Justiz können Sie den folgenden Absätzen entnehmen. Alle relevanten Informationen finden Sie ebenfalls im Informationsblatt (in französischer Sprache) am Ende dieser Seite.

Zugang zum Lesesaal

Um Zugang zum Lesesaal zu erhalten, muss das Anmeldeformular für Archivproduzenten ausgefüllt und ein Identitätsnachweis vorgelegt werden.

Antrag auf behördliche Einsichtnahme im Lesesaal

Provenienzstellen öffentlichen Archivguts, welche ihre abgelieferten Archive einsehen möchten, stellen einen entsprechenden Antrag an archives.nationales@an.etat.lu, welchem sie das ausgefüllte Formular Antrag auf behördliche Einsichtnahme im Lesesaal (in französischer Sprache) anhängen. Sie werden anschließend per E-Mail über die Verfügbarkeit der Archivdokumente für eine Einsichtnahme im Lesesaal des Nationalarchivs informiert.

 

Wenn eine Kompetenzübertragung stattgefunden hat und die verwaltende Stelle des Archivguts nicht mit der Provenienzstelle übereinstimmt, bitten wir Sie die Zeile „Entité demanderesse (antragstellende Stelle)“ im Formular Demande de consultation auszufüllen.

Genehmigung der Einsichtnahme und Kopie von Dokumenten

Mit seiner Unterschrift genehmigt der oder die Vorgesetzte der antragstellenden Person die Einsichtnahme der Dokumente im Lesesaal des Nationalarchivs und gegebenenfalls das Kopieren von eingesehenen Dokumenten. 

 

Die im Lesesaal eingesehenen Dokumente müssen dem Nationalarchiv in ihrem ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden: Kein Dokument darf während der Einsichtnahme entnommen, verändert oder hinzugefügt werden. Die ursprüngliche Reihenfolge der Dokumente muss eingehalten werden.

Antragsformular für die Bereitstellung von Scans über die Plattform OTX

In Ausnahmefällen kann die Provenienzstelle eine digitale Kopie der Dokumente über das Formular Demande de scan an archives.nationales@an.etat.lu anfordern.

Pro Antrag können maximal 20 gescannte Seiten über die Plattform OTX zur Verfügung gestellt werden. Der/Die Vorgesetzte des Antragstellers genehmigt das Erstellen von Kopien in digitalisierter Form durch seine/ihre Unterschrift.

Die Aufbewahrung der auf der OTX-Plattform zur Verfügung gestellten digitalen Reproduktionen und ihre Nutzung liegen in der Verantwortung der Provenienzstelle.

 

Wenn eine Kompetenzübertragung stattgefunden hat und die verwaltende Stelle des Archivguts nicht mit der Provenienzstelle übereinstimmt, bitten wir Sie die Zeile „Entité demanderesse (antragstellende Stelle)“ im Formular Demande de scan auszufüllen. 

Antrag zur Rücknahme von abgeliefertem Archivgut

Sollte an das Nationalarchiv abgeliefertes Archivgut durch die Provenienzstelle zurückgefordert werden, wird dieses an die Provenienzstelle zurückgegeben (Art.17, (1) Archivgesetz vom 17. August 2018).

Provenienzstellen öffentlichen Archivguts können einen Antrag zur Rücknahme von bereits abgeliefertem Archivgut (Demande de restitution) an archives.nationales@an.etat.lu stellen. Sobald die angeforderten Archivdokumente bereitliegen, kann der Produzent diese beim Nationalarchiv abholen. Eine Rückgabebestätigung (Accusé de retour) wird in zweifacher Ausführung ausgefüllt. Pro Archivdossier muss ein Antrag zur Rücknahme gestellt werden.

Die Rücknahme von Archivalien gilt als Ausnahmefall, da üblicherweise lediglich Archivakten, deren administrative Nutzungsdauer bereits abgelaufen ist, an das Nationalarchiv abgeliefert werden. Das Nationalarchiv übergibt das Archivgut an die antragstellende Person, gegen Vorlage eines Identitätsnachweises. Archivgut wird nicht postalisch übermittelt.

Das Archivgut wird in den Datenbanken des Nationalarchivs als zurückgegeben vermerkt und es erfolgt eine Information an die Abteilung Collecte, conseil et encadrement (SCCE) des Nationalarchivs zur Aktualisierung der Ablieferungsscheine und Datenbanken. Nachdem eine Rückgabe von bereits abgeliefertem Archivgut stattgefunden hat, muss eine erneute Ablieferung durch die Provenienzstelle an das Nationalarchiv erfolgen.

 

Wenn eine Kompetenzübertragung stattgefunden hat und die verwaltende Stelle des Archivguts nicht mit der Provenienzstelle übereinstimmt, bitten wir Sie die Zeile „Entité demanderesse (antragstellende Stelle)“ im Formular Demande de restitution auszufüllen.

 

Formulare

Communications administratives aux Archives nationales de Luxembourg  Informationsblatt

Formulaire d'inscription pour les producteurs d'archives

Demande de consultation administrative en salle de lecture

Demande de scan à disposition sur la plateforme OTX

Demande de restitution d’un dossier versé aux Archives nationales

 

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