Recherche im Nationalarchiv

Eröffnung des neuen Lesesaals in Esch-Belval

Wir freuen uns, die Eröffnung des Lesesaals im neuen Gebäude des Luxemburger Nationalarchivs in Esch-Belval bekannt zu geben.

Ab Mittwoch, dem 24. Juni 2026, können Sie alle im Nationalarchiv aufbewahrten Archivbestände wieder wie gewohnt vor Ort einsehen.

 

 

© F. Maltese

Öffnungszeiten

Das Luxemburger Nationalarchiv ist von Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:30 Uhr durchgehend geöffnet. An gesetzlichen Feiertagen bleiben wir geschlossen. Tage und Zeiten an denen wir außerordentlich geschlossen bleiben, werden in unserer Rubrik Aktuelle Informationen angekündigt.

 

Lesesaal

Der Lesesaal in Esch-Belval wird am Mittwoch 24. Juni 2026 eröffnet. Ab dann können Sie alle im Nationalarchiv aufbewahrten Archivbestände wieder wie gewohnt vor Ort einsehen. 

Das Nationalarchiv befindet sich ab diesem Datum unter folgender Adresse: 
2, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette

 

Unsere Öffnungszeiten bleiben unverändert:

Montag bis Freitag: 8.30 Uhr – 17.30 Uhr

 

Anmeldung

Sie können sich beim Nationalarchiv registrieren, um Recherchen durchzuführen und Dokumente in unserem Lesesaal einzusehen.

Die Registrierung muss online über unser Rechercheportal erfolgen.

Die Anleitung zur Registrierung im Rechercheportal des Nationalarchivs können Sie über diesen Link abrufen.

Mit der Registrierung über unser Rechercheportal stimmen Sie gleichzeitig unserer Benutzerordnung zu. Diese dient der Sicherung und geordneten Benutzung von Archivgut.

 

Die Bestellung von Archivgut

Die Bestellung von Archivgut erfolgt online über das Rechercheportal des Luxemburger Nationalarchivs.

Bevor Sie Bestellungen aufgeben können, ist eine Registrierung als Nutzerin oder Nutzer erforderlich. Hierzu können Sie unseren „Guide d‘inscription“ (auf französisch) einsehen.

Für die Bestellung von Dokumenten stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Direkt über das gesuchte Dokument, indem Sie rechts die Option „Einsicht“ auswählen;
  • Über die Rubrik „Dienstleistungen“, die über die Startseite erreichbar ist;
  • Über die Funktion „Meine Liste“, die ebenfalls über die Startseite zugänglich ist.

Es werden zwei Arten von Dienstleistungen angeboten: „Einsicht“ und „Einsicht mit Einschränkung“.

Wenn die Angabe „Verfügbar“ unten in der Dokumentenansicht markiert ist, können Sie das betreffende Dokument über die Dienstleistung „Einsicht“ bestellen.

Ist diese Angabe hingegen nicht markiert, muss das gewünschte Dokument über die Dienstleistung „Einsicht mit Einschränkung“ bestellt werden. In diesem Fall ist es erforderlich die notwendigen Genehmigungen vorab einzuholen und Ihrer Anfrage beizufügen (siehe unten „Schutzfristen“).

Für jede Informationen zur Einsichtsgenehmigung oder Reproduktion sowie bei Fragen zu Bestellungen wenden Sie sich bitte an die Benutzerbetreuung unter folgender Adresse:
service.accueil@an.etat.lu

 

 

Schutzfristen

Die Einsichtnahme in öffentliches Archivgut wird durch den Artikel 16 des Archivgesetzes vom 17. August 2018 geregelt. Dieser sieht unterschiedliche Schutzfristen vor.

Wenn Sie im Rechercheportal des Nationalarchivs nach einem Dokument/einer Akte suchen, können Sie in den Rubriken „Zugangs-und Benutzungsbedingungen“ und „Veröffentlichung und Kommunizierbarkeit“ überprüfen, ob die Dokumente/Akten, die Sie einsehen möchten, sofort zugänglich sind oder ob für deren Bereitstellung besondere Schutzfristen gelten.

Wenn Sie Dokumente/ Akten bestellen, die unter der Kategorie „Genehmigungen“ mit dem Vermerk „Fristenprüfung“ versehen ist, so erfordern diese eine Prüfung der Schutzfristen durch das Nationalarchiv. Sobald die Prüfung der Schutzfristen abgeschlossen ist, wird das Nationalarchiv Ihnen innerhalb von 10 Werktagen eine E-Mail zukommen lassen, in der Sie über den Bearbeitungsstatus ihrer Bestellung in Kenntnis gesetzt werden.

Falls eine Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist, so kann, in Hinblick auf eine Einsichtnahme und/oder die Vervielfältigung von Archivgut, gemäß der Artikel 17, 19 und 20 des Archivgesetzes vom 17. August 2018, ein Antrag auf Schutzfristverkürzung gestellt werden. Folgen Sie hierzu dem Link:

https://guichet.public.lu/demandes_archives

Gemäß Artikel 17 Paragraf 8 des Archivgesetzes vom 17. August 2018, veröffentlicht das Nationalarchiv die Anfragen von Archivdokumenten vor Ablauf der Schutzfristen und die diesbezüglichen Entscheidungen auf ihrer Internetseite. Alle Anfragen sowie die entsprechenden Entscheidungen können in folgendem Dokument eingesehen werden:

Liste der Anfragen auf Ausnahmegenehmigung und die damit zusammenhängenden Entscheidungen

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