Das Kulturministerium hat sein Bewertungsmodell unterzeichnet

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Die Kulturministerin Sam Tanson und die Direktorin des Nationalarchivs Josée Kirps haben am 4. Februar 2020 das Bewertungsmodell des Kulturministeriums unterzeichnet. Das Kulturministerium ist das erste Ministerium, das ein Bewertungsmodell erarbeitet hat infolge des Inkrafttretens des Archivgesetzes vom 17. August 2018, welches alle Ministerien und staatlichen Verwaltungseinrichtungen hierzu verpflichtet.

Das Bewertungsmodell erlaubt es die Dauer des Verwaltungsnutzens der Archivdokumente festzulegen, das heißt die Zeit, während der die Dokumente noch von der Verwaltung genutzt werden können, sowie den Umgang mit besagten Dokumenten nach Ablauf des Verwaltungsnutzens, das heißt ihre Aufbewahrung oder Kassation. Im Falle einer Aufbewahrung nach Ablauf der Dauer des Verwaltungsnutzens werden die Dokumente an das Nationalarchiv abgegeben.

Das Bewertungsmodell gilt sowohl für Papierdokumente wie für elektronische Dokumente.

Die Ausarbeitung eines Bewertungsmodells hat zum einen zum Ziel, die Auswahl und Aufbewahrung historisch relevanter Dokumente ohne zeitliche Begrenzung sicherzustellen. Zum anderen soll es die Verwaltung von Dokumenten und Datensätzen in Archivräumen oder auf Servern vereinfachen, harmonisieren und rationalisieren, indem diese in regelmäßigen Abständen an das Nationalarchiv abgegeben oder kassiert werden.

Das Bewertungsmodell des Kulturministeriums wurde in den letzten Monaten in Zusammenarbeit mit dem Service Collecte, conseil et encadrement des Nationalarchivs ausgearbeitet.

 

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