Unterzeichnung der Erklärung zu digitalen Rechten zum Schutz von Gedächtnisinstitutionen

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Das Luxemburger Nationalarchiv, vertreten durch die Direktorin Josée Kirps und den stellvertretenden Direktor Gilles Regener, hat am 18. Februar 2026 die Erklärung zu digitalen Rechten zum Schutz von Gedächtnisinstitutionen (Statement on digital rights for protecting memory institutions online) von Internet Archive Europe unterzeichnet.

Die Erklärung unterstreicht die Bedeutung des Schutzes der grundlegenden Rechte von Gedächtnisinstitutionen - darunter Bibliotheken, Archive und Museen. Sie fordert, dass die Rechte und Pflichten, die diesen Einrichtungen im analogen Raum zustehen, auch im digitalen Raum uneingeschränkt gewährleistet werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Bibliotheken, Archive und Museen über die gesetzlichen Rechte und Möglichkeiten verfügen, um

  • Dokumente in digitaler Form zu sammeln, sei es durch die Digitalisierung physischer Bestände, durch den Erwerb auf dem freien Markt oder durch andere rechtmäßige Mittel,
  • digitale Dokumente langfristig zu bewahren und sie bei Bedarf zu reparieren, zu sichern oder neu zu formatieren, um ihre nachhaltige Existenz und Verfügbarkeit zu gewährleisten,
  • einen kontrollierten, ortsunabhängigen Online- Zugang zu digitalen Dokumenten für fortgeschrittene Forschungsmethoden sowie für Nutzer und Nutzerinnen bereitzustellen
  • mit anderen Gedächtnisinstitutionen zusammenzuarbeiten, indem digitale Sammlungen geteilt oder übertragen werden, um deren Erhaltung und Zugänglichkeit zu erleichtern.

Die gesamte Erklärung finden Sie unter dem folgenden Link.

 

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