Das Nationalarchiv freut sich Ihnen mitteilen zu können, dass der Regierungsrat am 30. Oktober den Entwurf eines Archivgesetz angenommen hat.
Der Text gibt eine klare Definition "öffentlicher Archivdokumente". Er verpflichtet alle öffentlichen Verwaltungen dem Nationalarchiv ihre Archivdokumente anzubieten. Er stellt klare und verständliche Regeln auf was die Aufbewahrung, das Aussondern, die Ablieferung und die Vernichtung der Dokumente sowie deren Zugang für Bürger und Forscher anbelangt. Der Text enthält zudem Bestimmungen zur Wahrung von Privatarchiven die von historischer, wissenschaftlicher, kultureller, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Bedeutung sind.
Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde der Gesetzesentwurf am Mittwoch, dem 4. November von Kulturministerin Maggy Nagel, umgeben von Bob Krieps, premier conseiller de Gouvernement und Josée Kirps, Direktorin des Nationalarchivs, vorgestellt.