Die Abgeordneten haben in der öffentlichen Sitzung vom Dienstag, den 10. Juli 2018 den Archivgesetzesentwurf verabschiedet.
Das Archivgesetz wird am 1. September 2018 in Kraft treten. Die nachstehenden Punkte resümieren die wichtigsten Änderungen, die infolge der neuen Gesetzesregelung eintreten werden:
Das Archivgesetz
- gibt eine genaue Definition der Begrifflichkeiten „Archivgut“ und „öffentliches Archivgut“
- verpflichtet die Archivbildner und Träger öffentlichen Archivguts dazu, dem Nationalarchiv die Abgabe ihrer Archivdokumente anzubieten
- legt ein eindeutiges, verständliches und handhabbares Regelwerk fest – hinsichtlich
- der Aufbewahrung von Archivgut
- der Auswahl von Archivgut für eine dauerhafte Aufbewahrung
- der Abgabe von öffentlichem Archivgut an das Nationalarchiv
- der Schutzfristen und der Einsichtnahme von Archivgut durch die BürgerInnen
- der Reproduktion und der Veröffentlichung von Archivgut
- der Kassierung von Archivgut, dem es an historischem, wissenschaftlichem, kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Wert fehlt
- überträgt dem Nationalarchiv, in Hinblick auf die Verwaltung und Sicherung öffentlichen Archivguts, eine Beratungs- und Betreuungsfunktion
- erlässt Empfehlungen für die angemessene Verwahrung öffentlichen Archivguts
- sieht Bestimmungen für die Sicherung von historisch wertvollem Archivgut vor
- richtet einen Archivrat ein und legt dessen Aufgabenbereiche fest
- modifiziert und hebt einige ältere Gesetzestexte und -anordnungen auf, die den Prinzipien des gegenwärtigen Gesetzes widersprechen
Das Archivgesetz erlaubt nunmehr eine effizientere Verwaltung von Informationen und Archivgut auf nationalem Plan. Dieses Vorgehen ist von großer Bedeutung für den Erhalt des kollektiven Gedächtnisses Luxemburgs und für einen geregelten Funktionsablauf innerhalb der Behörden und fördert das demokratische Transparenzprinzip. Das Archivgesetz ermöglicht es dem Nationalarchiv seiner Mission noch gezielter nachzugehen um somit die Sicherung von archivischem Kulturgut sowie ihren Zugang zu garantieren.