Sie können fortan mithilfe unserer Online-Suchmaschine das Findbuch des Bestandes N – Bundesfestung Luxemburg einsehen. Sie finden hier mehr als 1000 Akten mit Dokumenten, Registern, Zeichnungen, Plänen und Druckerzeugnissen vor, welche in fünf Teilbestände untergliedert sind und den Zeitraum 1814–1866, also die Zeit der Bundesfestung Luxemburg, betreffen.
Die in den verschiedenen Teilbeständen aufbewahrten Dokumente beziehen sich auf die nachstehend aufgeführten Themen:
Teilbestand N-01 – Magazinmeister der Artillerie, 1814–1826
Die Verwaltung des Artilleriematerials der Festung oblag einem Magazinmeister der Artillerie, der in erster Linie dem mit der Aufsicht über das Material betrauten Artilleriehauptmann unterstellt war.
Teilbestand N-02 – Artilleriekapitän, 1817–1826
Bis zur Übernahme durch den Deutschen Bund am 13. März 1826 wurde die Festung gemeinsam von Preußen und den Niederlanden unterhalten. Preußen stellte neben dem Festungsgouverneur und dem Kommandanten auch den Artilleriedirektor und den Geniedirektor.
Gemäß Artikel 10 des am 8. November 1816 zu Frankfurt wegen der Besetzung der Festung Luxemburg geschlossenen Vertrags wurde durch Königlichen Beschluss vom 15. April 1817 je ein Offizier der Artillerie und der Pioniere dazu bestimmt, in der Festung Luxemburg das Artillerie- und das Geniematerial zu beaufsichtigen.
Teilbestand N-03 – Niederländischer Bevollmächtigter bei der Bundesmilitärkommission, 1816–1866
Oberstes Gremium des Deutschen Bundes war die Bundesversammlung in Frankfurt. Österreich stellte den Antrag zur Einrichtung eines neuen Bundesausschusses für die laufenden militärischen Geschäfte. Baden und Hessen-Darmstadt wünschten, dass die Vertreter der gemischten 8., 9. und 10. Armeekorps das Recht erhalten sollten ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Kommission teilzunehmen. Dazu gehörte auch der niederländische Bevollmächtigte als Vertreter der 2. Division des 9. Armeekorps.
Zu den Hauptaufgaben der Kommission gehörten die Überwachung der militärischen Einsatzfähigkeit der einzelnen Kontingente der Mitgliedstaaten, die Dienstaufsicht über die Bundesfestungen und die Leitung des Festungsbaus.
Teilbestand N-04 – Provinzialkommandant von Luxemburg, 1814–1840
Durch königlichen Beschluss vom 28. Juli 1814 wurde das Reichsgebiet der Niederlande vorläufig in drei große Militärkommandos und diese wieder in Provinzialkommandos eingeteilt. Im folgenden Jahr wurde eine endgültige Unterteilung in sechs Generalkommandos und 18 Provinzialkommandos festgelegt.
Im Großherzogtum Luxemburg wurde erst 1816 ein Provinzialkommandant mit der Stadt Luxemburg als Amtssitz eingesetzt. Er stand unter dem Befehl des Kommandanten des 6. Generalkommandos. Er war insbesondere mit dem Befehl über alle Festungen, Forts und Garnisonstädte – außer Luxemburg – und deren Verteidigung in Kriegszeiten betraut, sowie mit der Aufrechterhaltung der Disziplin, der öffentlichen Ruhe und Sicherheit.
Teilbestand N-05 – Abrechnung der Unterhalts- und Reparaturkosten der Garnison und Festung Luxemburg zwischen Preußen und Luxemburg, 1814-1828
Mit der Übergabe Luxemburgs durch die Franzosen im Mai 1814, kam Preußen in den Besitz einer starken Festung, die allerdings seit 1765 keine neuen Werke mehr erhalten hatte und seit der Einnahme durch die Franzosen im Jahre 1795 nur noch notdürftig unterhalten worden war.
Kasernen, Magazine, Wachen usw. mussten gesichert, instandgesetzt und bewohnbar bzw. nutzbar gemachten werden. Um eine schleunige Ausführung zu gewährleisten, schoss Preußen die notwendigen Summen vor, die dann von den Niederlanden zurückbezahlt wurden.
Bis zur formellen Übergabe der Festung an den Deutschen Bund oblag der Unterhalt der Festungsgebäude und deren Versorgung mit Brennholz, Licht und Stroh der Niederländischen Regierung und der Stadt Luxemburg.