Das Luxemburger Nationalarchiv hat kürzlich drei Bewertungsmodelle für folgende Verwaltungen unterzeichnet:
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung, Verwaltung für öffentliche Bauten und Eisenbahnverwaltung.
Das vom 17. August 2018 datierende Archivgesetz verpflichtet nämlich die Ministerien und staatlichen Verwaltungseinrichtungen zur Erstellung von Bewertungsmodellen. Dieses Verwaltungsinstrument erlaubt es jegliches Dokument und jeglichen Datensatz, die im Rahmen des Tagesgeschäfts von Ministerien und staatlichen Verwaltungseinrichtungen empfangen oder angelegt wurden, zu identifizieren, die Dauer ihres Verwaltungsnutzens – entsprechend den gesetzlichen Anforderungen – zu bestimmen und schließlich, nach Ablauf ihres Verwaltungsnutzens, über den Umgang mit besagten Dokumenten und Datensätzen zu entscheiden: die Kassation von Dokumenten oder die Aufbewahrung von Dokumenten, die über einen historischen, wissenschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wert für das Großherzogtum Luxemburg verfügen.
Alle bisher unterzeichneten Bewertungsmodelle für Ministerien und Verwaltungen können über diesen Link eingesehen werden.