Unterzeichnung eines Depositalvertrags zwischen dem Benelux-Gerichtshof und dem Luxemburger Nationalarchiv

Unterzeichnung des Depositalvertrags zwischen Josée Kirps (Nationalarchiv) und Francis Delaporte (Benelux-Gerichtshof) in Anwesenheit von Corinne Schroeder (ANLux) und André van der Niet (Benelux Gerichtshof)

 

Das Luxemburger Nationalarchiv hat kürzlich einen Depositalvertrag mit dem Benelux-Gerichtshof unterzeichnet. Hierbei handelt es sich bereits um die zweite Benelux-Behörde – das Generalsekretariat hat ihre Archive schon 2015 an das Nationalarchiv transferiert – die ihre Dokumente dem Luxemburger Nationalarchiv anvertraut. Durch diesen Schritt sieht das Nationalarchiv seine Aufgaben zur Bewahrung und Aufwertung des multilateralen institutionellen Erbes gestärkt.

Diese Partnerschaft ist ein wichtiger Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen den beiden öffentlichen Einrichtungen, da sie die langfristige Aufbewahrung, Sicherheit und Zugänglichkeit der vom Benelux-Gerichtshof im Rahmen seiner Tätigkeit erstellten Dokumente gewährleistet.

Das Nationalarchiv begrüßt diese neue Zusammenarbeit, die das wachsende Vertrauen internationaler Instanzen in seine archivische Expertise bezeugt.

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