Notariatsbestände

ANLux, MCN-00093, no 223, 1911

Die Notariatsbestände decken das gesamte Gebiet des aktuellen Großherzogtums Luxemburg für den Zeitraum von 1606 bis heute ab.

Die rechtliche Grundlage, die zur Aufbewahrung dieser Dokumente verpflichtet, bildet das Gesetz zur Organisation des Notariats vom 9. Dezember 1976. Es besagt, dass sämtliche Urschriften, die älter als 60 Jahre sind, an das Nationalarchiv abgeliefert werden müssen.

Diese ständig wachsenden Bestände bestehen aus ca. 9 500 Archivbündeln.

Der Bestand besteht aus zwei Arten von Dokumenten:

- Urschriften, d.h. Originale der notariellen Urkunden.

- Verzeichnisse, in die die Notare alle erhaltenen Akten mit Ordnungszahlen eintragen.

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