An die allgemeine Öffentlichkeit gerichtete rechtliche Hinweise und Mitteilung des Nationalarchivs
1. Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) der Internetseiten www.anlux.lu, query.an.etat.lu und crowdsourcing.anlux.lu
Jede Person, die Informationen, Dokumente, Produkte, Softwareprogramme und sonstige Dienste (allgemein die „Dienste“) dieser Internetseite nutzt, nimmt die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen und ihre Bestimmungen zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
„Behörde“ bezeichnet eine öffentliche Behörde, das Ministerium, die Verwaltung oder eine andere öffentliche Einrichtung, die allein oder gemeinsam mit anderen Einrichtungen für diese Internetseite verantwortlich ist.
1.1. Pflichten des Nutzers
Der Zugang zu der Internetseite erfolgt über das Internet. Der Nutzer erklärt, dass er die damit verbundenen Risiken kennt und diese akzeptiert. Er muss sich vor Cyberkriminalität schützen, indem er eine geeignete und sichere Computerkonfiguration wählt.
Die Nutzung der Internetseite ist kostenlos.
1.2. Verwaltung der Cookies
Diese Internetseite verwendet Cookies, d.h. kleine Textdateien zur Analyse der Informationen über die Navigation des Nutzers (Häufigkeit der Besuche, Dauer der Besuche, aufgerufene Seiten usw.).
Die Cookies werden von der Internetseite in ein eigens hierfür vorgesehenes Verzeichnis auf dem Rechner des Nutzers platziert. Sie enthalten den Namen des Servers, der sie erzeugt hat, eine Kennung in Form einer einzigartigen Nummer und ein Verfallsdatum. Die einzigartige Kennung ermöglicht es der Internetseite, den Rechner des Nutzers bei jedem Besuch wiederzuerkennen. Die Cookies einer Sitzung werden vom Rechner des jeweiligen Nutzers gelöscht, sobald dieser die Sitzung beendet. Dauerhafte Cookies hingegen bleiben nach Beendigung der Sitzung einen Monat auf dem Rechner des Nutzers.
Der Nutzer kann selbst entscheiden, ob der Webserver dieser Internetseite dazu befugt oder nicht dazu befugt sein soll, Cookies auf seinem Rechner zu speichern. Er hat jederzeit die Wahl, die Einstellungen seines Browsers so anzupassen, dass Cookies nicht akzeptiert oder gespeichert werden. Im Übrigen kann der Nutzer bereits gespeicherte Cookies in seinem Browser jederzeit löschen (siehe Punkt 5. Cookie-Richtlinien).
Die Nutzung bestimmter Funktionen der Internetseite kann eingeschränkt oder deaktiviert werden, wenn der Nutzer die Cookies der Internetseite nicht zulässt. Dem Nutzer wird demnach empfohlen, seinen Browser so einzustellen, dass die Cookies der Internetseite akzeptiert werden.
1.3. Änderungen der Internetseite
Der Staat des Großherzogtums Luxemburg behält sich das Recht vor, wegen Wartungsarbeiten, Aktualisierungsmaßnahmen oder aus sonstigen triftigen Gründen ohne Ankündigung Weiterentwicklungen, Änderungen oder Unterbrechungen an der Internetseite vorzunehmen.
Der Staat des Großherzogtums Luxemburg kann insbesondere vorhandene Informationen und Dienste der Internetseite jederzeit ganz oder teilweise entfernen, hinzufügen, ergänzen oder präzisieren. Schäden in direktem oder indirektem Zusammenhang mit diesen Änderungen begründen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Staat des Großherzogtums Luxemburg.
1.4. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
Der Staat des Großherzogtums Luxemburg gewährleistet die größtmögliche Verfügbarkeit dieser Internetseite. Jedoch haftet er nicht für die zeitweilige oder vollständige Nichtverfügbarkeit der Internetseite.
Der Staat des Großherzogtums Luxemburg gewährleistet nach besten Kräften die Sicherheit des Datensystems. Jedoch haftet er nicht für Cyberangriffe oder die vollständige Nichtverfügbarkeit der Internetseite.
Der Staat des Großherzogtums Luxemburg gewährleistet nach besten Kräften die Richtigkeit der in der Internetseite enthaltenen Informationen, und denen die in den sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. Dennoch kann er nicht haftbar gemacht werden im Fall einer nicht erfolgten Aktualisierung von Informationen oder Formularen, im Fall von Anwendungsfehlern des Systems oder der Codierung, im Fall von Ungenauigkeiten oder Lückenhaftigkeit der bereitgestellten Informationen oder eventuellen Irrtümern bzw. Fehlern. Das Ziel besteht zwar darin, richtige und aktuelle Informationen aus verschiedenen Quellen zu verbreiten, der Staat des Großherzogtums Luxemburg kann jedoch nicht jegliches Risiko eines sachlichen Irrtums ausschließen. Keine der auf dieser Internetseite veröffentlichten Informationen erhebt den Anspruch auf Vollständigkeit oder stellt eine rechtliche Verpflichtung seitens des Staats des Großherzogtums Luxemburg dar. Die allgemeinverständlichen Darstellungen und Übersetzungen haben einen rein informativen Charakter. Maßgeblich sind einzig und allein die im Journal officiel du Grand-Duché de Luxembourg veröffentlichten Gesetzestexte. Die Informationen auf dieser Internetseite sind allgemeiner Natur. Die Informationen sind folglich nicht persönlichen oder spezifischen Gegebenheiten angepasst und können demnach nicht als persönliche, berufliche oder rechtliche Beratung des Nutzers angesehen werden. Sofern der Nutzer persönliche oder spezifische Ratschläge benötigt, sollte er stets Kontakt mit den zuständigen Stellen bei den jeweiligen Behörden aufnehmen.
Der Staat des Großherzogtums Luxemburg kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die der Nutzer mittelbar oder unmittelbar in Verbindung mit seiner Navigation auf diesem Portal und der Nutzung ihrer Dienste sowie den Internetseiten, auf die verwiesen wird, erleiden sollte.
1.5. Haftungsbeschränkungen der Internetseite
Die Haftung dieser Internetseite wird ausdrücklich für alle direkten und indirekten Folgen ausgeschlossen, die aus den nachstehenden Sachverhalten resultieren:
- mangelnde Kompatibilität zwischen dem angebotenen Dienst und der Ausstattung, den Anwendungen, Verfahren oder Infrastrukturen des Nutzers oder Dritter;
- Sicherheitslücken, die auf den Nutzer oder einen Dritten zurückzuführen sind, und, allgemein, alle Sicherheitslücken, die nicht unmittelbar dieser Internetseite angelastet werden können;
- Fehler und/oder Betrug seitens des Nutzers oder eines Dritten;
- mögliche Nichtverfügbarkeit oder Fehlfunktion der elektronischen Systeme oder Kommunikationsnetze.
1.6. Links zu anderen Internetseiten
Diese Internetseite kann Links zu anderen Internetseiten enthalten, die für Nutzer nützlich oder von Interesse sein können. Der Staat des Großherzogtums Luxemburg und im Besonderen die Behörde führen keine systematische Kontrolle des Inhalts dieser Internetseiten aus. Sie können infolgedessen nicht für Inhalte dieser Internetseiten haftbar gemacht werden, weder in Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit noch auf die Richtigkeit der dort angegebenen Informationen.
1.7. Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen können jederzeit und ohne Ankündigung aufgrund von Änderungen der Internetseite, der Gesetzgebung oder aus sonstigen triftigen Gründen Änderungen oder Ergänzungen erfahren. Es obliegt dem Nutzer, sich über die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Internetseite zu informieren, deren jeweils aktualisierte Online-Version allein Geltung hat. Es ist durchaus möglich, dass die Allgemeinen Nutzungsbedingungen zwischen zwei Nutzungen der Internetseite geändert werden. Daher muss der Nutzer diese vor jeder neuen Nutzung genau lesen.
1.8. Geltendes Recht und zuständige Gerichtsbarkeit
Streitfälle im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Internetseite und seiner Dienste unterliegen luxemburgischem Recht und fallen ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gerichtsbarkeit des Großherzogtums Luxemburg.
2. Schutz personenbezogener Daten
2.1. Wer sind wir?
Das Nationalarchiv ist ein unter der Aufsicht des Kulturministeriums stehendes Kulturinstitut, welches als solches infolge des abgeänderten Gesetzes vom 25. Juni 2004 zur Reorganisation der staatlichen Kulturinstitute etabliert wurde. Als Hüter von Archivdokumenten, die über 1000 Jahren zurückreichen und Teil des nationalen Kulturerbes sind, wurde das heutige Nationalarchiv 1796 zunächst als Archiv des Wälderdepartements eingerichtet.
Das Nationalarchiv geht dem Versuch nach sein Archivgut und seine Räumlichkeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Hierfür muss es bestimmte personenbezogene Daten sammeln und verarbeiten.
Nachstehend sind jene Informationen aufgelistet, die das Nationalarchiv infolge von Interaktionen mit Dritten sammeln kann. Es handelt sich hierbei um personenbezogene Daten und Informationen – d.h. diejenigen Informationen, die es uns ermöglichen, ein Individuum zu identifizieren:
Die Internetseiten:
- Personen, die auf die Online-Inhalte des Nationalarchivs zugreifen: www.anlux.lu, query.an.etat.lu und crowdsourcing.anlux.lu
- Personen, die über das Online-Kontaktformular Kontakt mit dem Nationalarchiv aufnehmen;
- Personen, die sich an partizipativen Projekten des Nationalarchivs beteiligen;
- Personen, die die Newsletter des Nationalarchivs abonnieren;
- Personen, die Publikationen im E-shop bestellen;
- Personen, die die Funktion „Arbeitsmappen“ im Online-Recherche-Tool nutzen;
- Personen, die Archivdokumente zur Einsicht im Lesesaal bestellen.
Die Räumlichkeiten:
- Archivbesucher, Besucher von Veranstaltungen und Fortbildungsräumlichkeiten, sowie Personen, die das öffentliches Wi-Fi nutzen
Die Angebote und Aufgaben:
- Personen, die sich zwecks Erhalts einer Lesekarte einschreiben, die den Zugang zum Nationalarchiv verleiht;
- Personen, die sich für Veranstaltungen, Konferenzen, Ausstellungen und Weiterbildungskurse einschreiben;
- Personen, die Kontakt mit dem Nationalarchiv aufnehmen, um eine Anfrage oder Beschwerde einzureichen oder ihre Rechte entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen wollen (Recht auf Löschung, Auskunftsrecht, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht usw.);
- Personen, die aus beruflichen Gründen Kontakt mit dem Nationalarchiv aufnehmen, z.B. Archivbildner oder Träger von Archivgut, Mitarbeiter verschiedenster Ministerien oder Archivmitarbeiter anderer Institutionen;
- Personen, mit denen das Nationalarchiv über Rechercheprojekte oder sonstige akademische Partnerprogramme verbunden ist;
- Personen, die im Auftrag des Nationalarchivs Tätigkeiten ausüben: Personal, Auftragnehmer, Berater, Studenten und Praktikanten.
Sollten Sie sich beim Nationalarchiv für eine Arbeitsstelle bewerben, so beachten Sie bitte die an Arbeitssuchende im öffentlichen Dienst gerichtete Datenschutzerklärung, die Sie auf der Internetseite der im öffentlichen Dienst angebotenen freien Stellen einsehen können.
Die Archivbestände:
- Personenbezogene Daten, die in öffentlichen oder privaten Archivdokumenten enthalten sind und die dauerhaft in den Archivbeständen des Nationalarchivs aufbewahrt werden.
Die Zusammentragung und Bereitstellung dieser Archivdokumente erfolgen in Hinblick auf die Bestimmungen des Archivgesetzes vom 17. August 2018 und in Hinblick auf unsere Benutzerordnung. Für nähere Informationen beachten Sie bitte Punkt 2.6.
Das Nationalarchiv ist verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die bereits im Rahmen der vorgenannten Interaktionen erhoben wurden.
2.2. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten
Die Zusammentragung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Nationalarchiv für die zuvor bereits beschriebenen Tätigkeiten ist unerlässlich für die Ausübung jener im Interesse der Öffentlichkeit stehenden Aufgaben, wie sie in Artikel 7 des abgeänderten Gesetzes vom 25. Juni 2004 zur Reorganisation staatlicher Kulturinstitute festgehalten wurden.
Gemäß Artikel 7 des zuvor benannten Gesetzes, sind die Aufgaben des Nationalarchivs, welches dem Kulturministerium unterstellt ist, wie folgt definiert:
- Dokumente, die von nationalem historischem, wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, gesellschaftlichem und kulturellem Wert sind, zu sammeln, zusammenzuführen, aufzubewahren, zu klassieren, zu inventarisieren, zu analysieren und bereitzustellen;
- den Provenienzstellen und Verwaltern von öffentlichem oder privatem Archivgut in Hinblick auf die Klassierung, Inventarisierung und den Erhalt von Archivdokumenten beratend zur Seite zu stehen;
- die Betreuung zu garantieren und Empfehlungen auszuarbeiten in Hinblick auf die Art und Weise, wie öffentliches Archivgut organisiert, verwaltet, erhalten und beim Nationalarchiv hinterlegt wird;
- privates Archivgut anzunehmen, welches dem Nationalarchiv als Schenkung, Vermächtnis oder Depositum überlassen wird. Das Nationalarchiv kann somit zugunsten des Staates privates Archivgut erwerben, welches über einen nationalen historischen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder kulturellen Wert verfügt;
- den Schutz und Erhalt öffentlichen und privaten Archivguts gemäß den Bestimmungen des Archivgesetzes zu gewährleisten;
- Wechselausstellungen, Kolloquien, Konferenzen und pädagogische Aktivitäten zu veranstalten, die auf eine Wertschätzung des nationalen schriftlichen Kulturerbes zielen und die Öffentlichkeit auf die Bedeutung des Erhalts dieses Kulturerbes hinweisen;
- Institutionen, Verwaltungen und öffentliche Dienste mit Archivierungstechniken und dem Erhalt von Dokumenten, die über einen nationalen historischen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Wert verfügen, vertraut zu machen;
- zur Entwicklung des Archivwesens auf nationalem und internationalem Plan beizutragen.
Unter gegebenen Umständen steht dem Nationalarchiv die Bearbeitung personenbezogener Daten zu, da Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter der Verarbeitung ebendieser Daten zu festgelegten Zwecken zugestimmt haben (die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden). Das Nationalarchiv ist nicht auf eine Zustimmung Ihrerseits zur Verarbeitung personenbezogener Daten angewiesen, wenn:
- die Verarbeitung per Gesetz festgelegt wurde;
- die Verarbeitung aus im Interesse der Öffentlichkeit stehenden archivischen Gründen, in Hinblick auf wissenschaftliche und historische Recherchetätigkeiten, oder für statistische Zwecke erfolgt – unter der Voraussetzung, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Das Nationalarchiv verarbeitet Ihre Informationen unter allen Umständen und ungeachtet der Rechtsgrundlage welche die Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten erlaubt, mit jenem Respekt und jener Diskretion, wie sie in der einschlägigen Gesetzgebung und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (hiernach DGSVO) festgelegt wurden. Das Nationalarchiv ist dazu verpflichtet, die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen, damit die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten gewährleistet werden können.
Fälle, in denen das Nationalarchiv Ihre Daten verarbeiten kann
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist notwendig damit: |
Die hierfür erforderlichen Daten sind: |
Die juristische Grundlage hinsichtlich der Nutzung Ihrer Daten: |
Ihnen mittels ihrer Leserkarte im Lesesaal Einsicht in Archivdokumente sowie Zugang zu den Büchern, die Sie in der Bibliothek des Nationalarchivs bestellt haben, gewährt werden kann.
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Stellt in Hinblick auf die Ausübung der im öffentlichen Interesse auszuübender Aufgaben eine Notwendigkeit dar, so wie sie im Artikel 7.1. des abgeänderten Gesetzes vom 25. Juni 2004 zur Reorganisation staatlicher Kulturinstitute festgelegt wurde. |
Damit das Nationalarchiv Ihnen allgemeine Mitteilungen oder von Ihnen angeforderte Informationen zukommen lassen kann: die Newsletter, Informationen in Bezug auf Veranstaltungen und neue Veröffentlichungen sowie Informationen, die das Nationalarchiv Ihnen gelegentlich und anlässlich neuer Dienstleistungen zukommen lassen kann und die für Sie von Interesse sein könnten. |
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Ihre Zustimmung, welche aus freien Stücken erfolgt, wenn Sie dem Erhalt der Newsletter des Nationalarchivs oder weiterer Mitteilungen zustimmen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit rückgängig machen, indem Sie uns über folgende Adresse kontaktieren: archinews@an.etat.lu. |
Damit das Nationalarchiv, sein Kursangebot und die Ausarbeitung von Lern- und Weiterbildungsmaterialien bewerben kann.
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Im Falle, wo Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. |
Damit auf der Internetseite des Nationalarchivs sowie in sozialen Netzwerken öffentliche Veranstaltungen (z.B. Ausstellungen, Ausstellungseröffnungen usw.) des Nationalarchivs beworben werden können. |
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Fotografien, die im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen angefertigt werden, bedürfen nicht der Erlaubnis der anwesenden Personen, insbesondere wenn hierauf in den Allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung hingewiesen wird: (https://cnpd.public.lu/dam-assets/fr/dossiers-thematiques/droit-image/CNPD-Lignes-directrices-droit-a-l-image-protection-donnees-personnelles.pdf) |
Damit Ihre Teilnahme an jeglichen Fortbildungen und Veranstaltungen, für die Sie sich eingeschrieben haben, verwaltet werden kann.
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Notwendig, in Hinblick auf die Bearbeitung Ihrer Anmeldung für die angebotenen Dienste, wodurch es dem Nationalarchiv ermöglicht wird Sie einzuschreiben und ordnungsgemäß mit Ihrer Anwesenheit umzugehen.
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Damit jegliche Verträge betreffend die Erbringung von Dienstleistungen verwaltet werden können: so z.B. die Bezahlung von Kopien, der Kauf von Publikationen. |
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Notwendig, damit das Nationalarchiv ordnungsgemäß jede Anfrage betreffend die von uns angebotenen Dienste oder Produkte ordnungsgemäß verwalten und bearbeiten kann. |
Damit die Sicherheit der Informationssysteme des Nationalarchivs gewährleistet werden kann.
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Notwendig, in Hinblick auf die Ausübung unserer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und die in Artikel 7 des abgeänderten Gesetzes vom 25. Juni 2004 zur Reorganisation der staatlichen Kulturinstitute definiert wurde. Diese ist von Bedeutung für die Ausübung unserer öffentlichen Autorität, um die Bedingungen zu regeln, unter denen die Öffentlichkeit die Fazilitäten des Nationalarchivs nutzen kann. |
Damit Ihre Aktivitäten auf den Internetseiten und die Verwendung des öffentlichen Wi-Fi verwaltet werden können.
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Notwendig, in Hinblick auf die Ausübung unserer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und die in Artikel 7 des abgeänderten Gesetzes vom 25. Juni 2004 zur Reorganisation der staatlichen Kulturinstitute definiert wurde. Diese ist von Bedeutung für die Ausübung unserer öffentlichen Autorität, um die Bedingungen zu regeln, unter denen die Öffentlichkeit die Fazilitäten des Nationalarchivs nutzen kann. |
Die Beantwortung von Fragen und Beschwerden |
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Das Nationalarchiv hat ein legitimes Interesse daran Ihnen eine gute Dienstleistung anzubieten, deshalb ist es bemüht auf Ihre Fragen und Beschwerden zu antworten. |
Damit anonymisierte statistische Erhebungen durchgeführt werden können.
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Das Nationalarchiv hat ein legitimes Interesse daran, die angebotenen Dienstleistungen zu verbessern.
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2.3. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Die hier nachstehend angeführten Personen sind Empfänger personenbezogener Daten: die Direktion und die Mitarbeiter des Nationalarchivs im Kontext der ihnen anvertrauten Aufgaben.
Die Informationen, die Sie dem Nationalarchivs mitteilen, werden zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergeleitet, es sei denn diese Informationen sind Gegenstand eines Vertrags oder ihre Weitergabe wird per Gesetz verfügt. Darüber hinaus stimmen Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten ausdrücklich zu, damit diese an unsere Zulieferer und Vertragspartner zur beruflichen Verwendung und aus den zuvor angeführten Gründen sowie aus Datensicherungsgründen übermittelt werden können. Das Nationalarchiv stellt hierfür Vereinbarungen gemäß der DSGVO auf.
Einbindung von Datenverarbeitungsstellen
Datenverarbeitende Unternehmen sind Dritte, die Bestandteile für unsere Dienste bereitstellen, wie etwa das CTIE. Das Nationalarchiv hat Verträge mit datenverarbeitenden Unternehmen abgeschlossen. Diese Unternehmen sind nicht dazu befugt, Ihre personenbezogenen Daten zu nutzen, es sei denn diese Unternehmen wurden hierzu vom Nationalarchiv aufgefordert. Diese Unternehmen verwahren die Daten ordnungsgemäß und bewahren diese nur für eine vom Nationalarchiv festgelegte Dauer auf.
Nationalbibliothek
Ihre Daten werden zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung (Sie geben Ihr Einverständnis hierzu, wenn Sie den Anmeldebogen unterschreiben) und mit Ihrer Einwilligung in die Nutzerkartei aufgenommen. Diese Kartei wird von jenen luxemburgischen Bibliotheken genutzt, die Mitglied des Verbundes bibnet.lu sind (die gemeinsame Nutzerkartei). Diese Bibliotheken haben sich mittels einer Vereinbarung mit der Nationalbibliothek dazu verpflichtet, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU) vom 27. April 2016 (2016/679) zu beachten. Die Nationalbibliothek übernimmt – gemäß dem abgeänderten Gesetz vom 25. Juni 2004 zur Reorganisation staatlicher Kulturinstitute – die Rolle des Koordinators des Verbundes luxemburgischer Bibliotheken.
Sowohl das Nationalarchiv wie die Nationalbibliothek, die beide unter der Aufsicht des Kulturministers stehen, sind, gemeinsam mit den Bibliotheken des Verbundes bibnet.lu, verantwortlich für die Ausführung der in der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegten Bestimmungen.
Für weitere Informationen hierzu beziehen Sie sich bitte auf die Mitteilung betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten des luxemburgischen Bibliotheksverbundes bibnet.lu.
2.4. Speicherfrist persönlicher Daten
Das Nationalarchiv bewahrt Ihre personenbezogenen Daten nicht länger auf als notwendig, d.h. bis zu dem Zeitpunkt, an dem die zuvor benannten Vorgaben und unter Berücksichtigung nachstehender Kriterien erreicht wurden:
- Gesetze oder Verordnungen, die das Nationalarchiv einhalten muss;
- die Art der Informationen, über die das Nationalarchiv, in Bezug auf Ihre Person, verfügt;
- wenn Sie noch im Nationalarchiv eingeschrieben sind;
- Aufbewahrung im Falle von Fragen: das Nationalarchiv bewahrt die Korrespondenz für einen zeitlich angemessenen Zeitraum auf, sollten Ihrerseits noch weitere Fragen aufkommen;
- Aufbewahrung im Falle von Beschwerden: das Nationalarchiv bewahrt den Schriftwechsel bis zum Ablauf der Beschwerdefrist auf.
Ihre Einschreibung beläuft sich in der Regel auf 5 Jahre. Das Nationalarchiv wird Sie gegen Ende dieses Zeitraums kontaktieren, mit der Frage, ob Sie Ihre Einschreibung um weitere 5 Jahre verlängern wollen. Im Falle einer verneinenden oder ausbleibenden Antwort, ist das Nationalarchiv dazu verpflichtet, Ihre Einschreibedaten zu löschen.
Sollten Sie sich vom einem der angebotenen Dienste abmelden, so wird ein Nachweis Ihrer Ausschreibung aufbewahrt.
Sie können Ihre Rechte jederzeit geltend machen. Siehe Punkt 2.5.
2.5. Was sind Ihre Rechte und an wen können Sie sich wenden?
Sie verfügen über das Recht auf Information, das Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht betreffend Ihre personenbezogenen Daten. Die Ausübung dieser Rechte erfolgt gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Gesetzgebung und unter Voraussetzung der in dem Archivgesetz vom 17. August 2018 und im Gesetz vom 1. August 2018 betreffend die Organisation der nationalen Datenschutzkommission und die allgemeine Regelung zum Datenschutz vorgesehenen Ausnahmen und Befreiungen.
Sollten Sie Fragen zum Datenschutz oder eines Ihrer Rechte geltend machen wollen, so wenden Sie sich bitte an dataprotection@an.etat.lu.
Jede Person, deren personenbezogene Daten gesammelt und verarbeitet wurden, verfügt über das Beschwerderecht bei der Nationalen Datenschutzkommission (www.cnpd.public.lu), wenn Sie sich als Opfer einer unbefugten Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erachtet.
2.6. Ihre persönlichen Daten in den Beständen des Nationalarchivs
Das Nationalarchiv ist gesetzlich dazu verpflichtet Dokumente des Großherzogtums Luxemburgs, die über einen historischen, wissenschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wert verfügen, für unbestimmte Dauer aufzubewahren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hierbei um analoge und digitalisierte Dokumente (so auch Dateien, Pläne, Bilder, Plakate, Video- und Audiodateien), deren Produzenten und Empfänger staatliche Einrichtungen und Dienste sowie Notare sind.
Die hier nachstehend angeführten Institutionen können, falls erwünscht, Dokumente an das Nationalarchiv abgeben: die Abgeordnetenkammer, der Staatsrat, der Bürgerbeauftragte, die Rechnungskammer, die öffentlichen staatlichen Einrichtungen, das „Institut grand-ducal“, der großherzogliche Hof (Dokumente bezüglich der Tätigkeiten des Staatsoberhauptes), Einrichtungen öffentlichen Rechts, die die Interessen von Religionsgemeinschaften vertreten sowie der „Fonds de gestion des édifices religieux et autres biens relevant du culte catholique“ (Vermögensverwaltung der Kirchengebäude und andere Grundstücke die der katholischen Kirche unterliegen).
Das Nationalarchiv ermöglicht den Zugang zu diesen Archiven unter Gewährung des Schutzes privater und öffentlicher Interessen. In der Regel hat jede Person, die Inhaber einer Leserkarte ist, das Recht Zugang zu den Dokumenten des Nationalarchivs zu erhalten. Die Inventare der Archivbestände, deren Schutzfristen abgelaufen sind, sind zu großen Teilen online verfügbar: http://query.an.etat.lu/Query/archivplansuche.aspx.
Einige Archivdokumente enthalten personenbezogene Daten noch lebender Personen. Diese Informationen werden gemäß den Garantien bearbeitet, die in der den Datenschutz betreffenden Gesetzgebung in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken vorgesehen sind:
Die Schutzfristen öffentlichen Archivguts, welches personenbezogene Daten enthält, wurden infolge des Archivgesetzes vom 17. August 2018 festgelegt auf:
- 25 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person, unter der Voraussetzung, dass das Sterbedatum bekannt ist;
- 75 Jahre, ausgehend von dem in der Akte enthaltenen aktuellsten Dokument, im Falle wo das Sterbedatum nicht bekannt ist oder die Ermittlung des Sterbedatums nach einem unverhältnismäßig großen administrativen Aufwand[1] verlangen würde.
Mit Personennamen versehene Findbücher unterliegen ebenfalls diesen Schutzfristen. Die Online-Bereitstellung von Archivgut welches personenbezogene Daten enthält kann erst 100 Jahre nach Ausstellung des Dokuments erfolgen. Der Rechtsgrundsatz sieht vor, dass die längste Frist angewendet wird, sollten mehrere Fristen infrage kommen.
Personenbezogene Daten enthaltendes Archivgut, kann vor Ablauf dieser Fristen ausschließlich mit Zustimmung der betroffenen Personen oder ihrer Erben oder nach erteilter Erlaubnis von Seiten der Direktion des Nationalarchivs eingesehen werden. Das Archivgesetz vom 17. August 2018 sieht eine Prozedur vor, welche Anfragen betreffend die Einsichtnahme in Akten, die personenbezogene Daten enthalten und deren Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist, regelt. Diese Ausnahmegesuche können genehmigt werden, wenn eine Akteneinsicht mit Blick auf im öffentlichen Interesse erfolgende Recherchen oder wissenschaftliche Arbeiten notwendig erscheint und keine Verletzung der Privatsphäre der betreffenden Personen dadurch erfolgt. Dieses Ausnahmegesuch benötigt entweder eine Zustimmung von der abliefernden Stelle oder eine Stellungnahme vom Archivrat.
Es besteht somit die Möglichkeit, dass ForscherInnen Zugang zu Archivgut erhalten, welches personenbezogene Daten noch lebender Personen enthält. Die ForscherInnen, die sich mit diesen Daten auseinandersetzen, sind dazu verpflichtet – gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes – diese Informationen nicht zum Nachteil betroffener Personen zu nutzen. ForscherInnen sind nicht automatisch dazu berechtigt personenbezogene Daten zu veröffentlichen, auch wenn diese im Rahmen wissenschaftlicher Recherchen verarbeitet wurden. Personenbezogene Daten können zudem mit Urheberrechten versehen sein. Siehe für nähere Informationen zu den Urheberrechten Punkt 3.
Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten, die in den Archivkollektionen enthalten sind (siehe hierzu Unterpunkt 2.5), können unter eingeschränkter Anwendung geltend gemacht werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Daten zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken oder, aus wissenschaftlichen oder historischen Gründen verarbeitet werden. So zum Beispiel:
- das Recht auf Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten schlägt sich in dem Recht nieder, eine gegenteilige Erklärung zu verlangen welche im Archiv verwahrt wird;
- die Vervielfältigung, die der betreffenden Person zur Verfügung gestellt wird, muss nicht aus einem strukturierten und maschinenlesbaren Format bestehen, mit Ausnahme jener Daten, die bereits in dem zuvor beschriebenen Format bei Nationalarchiv hinterlegt wurden;
- Die betreffende Person kann kein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die beim Nationalarchiv hinterlegt wurden, geltend machen[2].
3. Geistiges Eigentum und Autorenrechte
3.1. Geistiges Eigentum der Internetseite
Die Internetseite, sämtliche ihrer Komponenten (auch das Layout) sowie die Informationen und Dienste sind durch die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und des Urheberrechts geschützt.
Vorbehaltlich gegenteiliger Angaben gewährt der Staat des Großherzogtums Luxemburg keinerlei Lizenz oder Genehmigung in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums, die er an dieser Internetseite, deren Komponenten oder Dienste besitzt. Außerdem ist keinerlei Vervielfältigung der Informationen oder Dienste, weder ganz noch teilweise, in jeglicher Form oder anhand jeglicher Mittel, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Behörde gestattet.
Vorbehaltlich gegenteiliger Angaben ist der Nutzer befugt, verfügbare Dokumente und Informationen unter den folgenden Bedingungen einzusehen, herunterzuladen oder auszudrucken:
- Die Dokumente dürfen nur als persönliche Information und ausschließlich für private Zwecke genutzt werden;
- Die Dokumente und Informationen dürfen in keiner Weise verändert werden;
- Die Dokumente und Informationen dürfen außerhalb der Internetseite nicht verbreitet werden.
Die Rechte, die Ihnen oben ausdrücklich oder implizit eingeräumt wurden, stellen eine Nutzungsgenehmigung dar und keinesfalls die Abtretung von Rechten, Eigentum oder Sonstigem im Zusammenhang mit dieser Internetseite.
3.2. Creative Commons und die Online-Bereitstellung von Inventaren und digitalen Vervielfältigungen von Dokumenten aus dem Nationalarchiv
Das Nationalarchiv stellt der Öffentlichkeit Findmittel (Bestandsbeschreibungen, Akten- oder Dokumentenbeschreibungen usw.), die von Mitarbeitern des Nationalarchivs oder externen Dienstleistern erstellt wurden, unter einer CC0-Lizenz zur Verfügung.
Das Nationalarchiv bemüht sich, beim Onlinestellen von digitalisiertem urheberrechtlich geschütztem Archivgut mit den Rechteinhabern die beste Lizenz auszuhandeln.
Der Großteil der digitalisierten Dokumente des Nationalarchivs wurde aus Transparenzgründen mit der „Public Domain“-Marke versehen. Die angefertigten Digitalisate sind Teil eines technischen Vorgangs und führen nicht zu der Schaffung zusätzlicher Urheberrechte.
3.3. Autorenrechte Dritter in unseren Archivbeständen
Mehrere Archivbestände und -kollektionen enthalten Dokumente, die urheberrechtlich geschützt sind. Das Nationalarchiv stellt Ihnen diese Dokumente im Lesesaal zur Einsicht zu Verfügung, um Ihnen dieses Kulturgut näherzubringen. Das Nationalarchiv fertigt auf Nachfrage auch digitale Vervielfältigungen dieser Dokumente an – unter der Voraussetzung, dass die Vervielfältigung das originale Werk nicht beschädigt. Diese Vervielfältigungen sind jedoch ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt und dürfen zu keinem Zeitpunkt öffentlich genutzt oder kommuniziert werden. Sollten Sie ein Dokument, welches Urheberrechten unterlegen ist, veröffentlichen wollen, so müssen Sie sich um eine Veröffentlichungsgenehmigung beim Autor oder bei den Rechteinhabern bemühen.
4. Präsenz in den sozialen Netzwerken
4.1. Mäßigungspolitik
Jeder Nutzer, der der Community dieser Internetseite in den sozialen Netzwerken beitritt, verpflichtet sich, jegliche Form der Diskriminierung in Bezug auf Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Herkunft, Behinderung, Personen- oder Berufsstand zu unterlassen.
Beschimpfungen sowie rassistische, sexistische oder beleidigende Äußerungen sind in den sozialen Netzwerken fehl am Platz. Sie werden gelöscht und gemeldet.
4.2. Sprachen
In den sozialen Netzwerken kommuniziert diese Internetseite hauptsächlich auf Französisch. Je nach Situation und Zielgruppe können Informationen auch in den beiden anderen Landessprachen (Deutsch und Luxemburgisch) oder auf Englisch veröffentlicht werden.
Sofern möglich, werden alle Fragen/Kommentare in der vom jeweiligen Nutzer verwendeten Sprache beantwortet.
5. Cookie-Richtlinien
Diese Seite verwendet Cookies, d. h. kleine Textdateien zur Analyse der Navigatsionsinformationen des Nutzers (Häufigkeit und Dauer der Besuche, aufgerufene Seiten, Spracheinstellungen usw.). Sie werden von der Internetseite in ein hierfür vorgesehenes Verzeichnis auf dem Rechner des Nutzers platziert. Sie enthalten den Namen des Servers, eine Kennung in Form einer eindeutigen Nummer und ein Verfallsdatum. Die eindeutige Kennung ermöglicht dieser Internetseite, den Rechner des Nutzers bei jedem Besuch wiederzuerkennen.
Der Nutzer kann selbst entscheiden, ob der Webserver dieser Internetseite befugt ist oder nicht, Cookies auf seinem Rechner zu speichern. Er hat jederzeit die Wahl, die Einstellungen seines Browsers so anzupassen, dass Cookies nicht akzeptiert oder gespeichert werden. Im Übrigen kann er bereits gespeicherte Cookies in seinem Browser jederzeit löschen.
Die Nutzung bestimmter Funktionen dieser Internetseite kann eingeschränkt oder deaktiviert werden, wenn der Nutzer die Cookies der Internetseite nicht zulässt. Dem Nutzer wird demnach empfohlen, seinen Browser so einzustellen, dass die Cookies der Internetseite akzeptiert werden.
5.1. Was ist ein Cookie und wozu dient er?
Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die von der von Ihnen besuchten Internetseite auf der Festplatte Ihres Endgeräts (z.B. PC, Laptop oder Smartphone) gespeichert und/oder von Ihrem Webbrowser gelesen wird. So gut wie alle Internetseiten verwenden Cookies, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und ihre Ergonomie und ihre Funktionen zu optimieren.
5.2. Unsere Cookies
Das Nationalarchiv verwendet Cookies im Rahmen der statistischen Analyse der Besucherzahlen der Internetseite. Das Cookie wird von Adobe Analytics platziert. Adobe Analytics ist ein in Europa ansässiger Drittanbieter, der der europäischen Rechtsetzung bezüglich des Datenschutzes unterliegt.
Dieses ermöglicht dem Nationalarchiv, die Besucheranzahl zu berechnen und Informationen zur Verwendung der Internetseite zu sammeln (z. B. am häufigsten aufgerufene Seiten, Dauer des Besuchs usw.).
So kann das Nationalarchiv seine Internetseiten verbessern, um Ihnen einen besseren Zugang zu ihren Informationen zu ermöglichen.
Es ist zu beachten, dass das Nationalarchiv keine Werbe-Cookies verwendet.
Statistische Analysen der Besucherzahlen auf der Internetseite crowdsourcing.anlux.lu erfolgen per Google Analytics. Dies entspricht den Richtlinien der europäischen Datenschutzgesetzgebung.
5.3. Wie lassen Cookies sich deaktivieren?
Sie können Cookies jederzeit deaktivieren.
Falls Sie die auf Ihrem Endgerät gespeicherten Cookies löschen und die Parameter Ihres Webbrowsers so einstellen möchten, dass er Cookies ablehnt, können Sie dies in den Einstellungen Ihres Internetbrowsers tun.
Diese Einstellungen in Bezug auf Cookies befinden sich für gewöhnlich im Menü „Optionen“, „Tools“ oder „Voreinstellungen“ des Webbrowsers, den Sie zum Aufrufen dieser Internetseite verwenden.
Je nach verwendetem Webbrowser können die Methoden zur Deaktivierung von Cookies voneinander abweichen.
Mehr darüber erfahren Sie unter den folgenden Links:
Beachten Sie, dass Sie auch dann noch in der Lage sind, auf dieser Internetseite zu navigieren, wenn Sie das Speichern von Cookies auf Ihrem Endgerät nicht zulassen.
Bei Fragen über die Cookie-Richtlinien können Sie das Nationalarchiv jederzeit über das Online-Formular kontaktieren.
[1] Art. 16 (3) des Archivgesetzes vom 17. August 2018
[2] Art. 19 des Archivgesetzes vom 17. August 2018 und Art. 63 des Gesetzes vom 1. August 2018 betreffend die Organisation der nationalen Datenschutzkommission und die allgemeine Regelung zum Datenschutz.