Die erste Sitzung des Archivrates fand am 3. Juli 2020 statt. Das Archivgesetz vom 17. August 2018 sieht gemäß Artikel 22 die Einsetzung eines Archivrates vor. Da der Rat die verschiedenen Archivakteure zusammenbringt, soll er eine wichtige Rolle in der nationalen Archivpolitik spielen. Der Großherzogliche Beschluss vom 9. Oktober 2019 legt die Funktionsweise des Archivrates fest.
Infolge der Covid-19-bedingten Umstände, konnten die durch die Großherzogliche Verordnung vom 11. Februar 2020 benannten Mitglieder des Archivrates erstmals am 3. Juli 2020 zusammenkommen. Die Mitglieder vertreten innerhalb des Archivrates die Archivierungsfachleute, die Archivbildner, die Archivnutzer und die Stellvertreter der Zivilgesellschaft. Diese erste Zusammenkunft war hauptsächlich einem Rückblick der bisherigen Aktivitäten und der Organisation der künftigen Arbeiten des Rates gewidmet. Darüber hinaus wurden von den Mitgliedern des Rates Diskussionsgegenstände für künftige Sitzungen vorgeschlagen.