Das Luxemburger Nationalarchiv hat eine Serie von digitalisierten Dokumenten des Benelux-Bestands bezüglich des „Ministerausschusses“ online gestellt. Die Serie besteht aus 252 Akten – was in etwa 6,3 Metern Archivmaterial entspricht – die den Zeitraum von 1946 bis 1993 abdecken. Insgesamt handelt es sich um 46.952 digitalisierte Dokumente.
Die Online-Bereitstellung ermöglicht den Fernzugriff auf diese Quellen, womit die korrekte und langfristige Erhaltung der Originale sichergestellt werden kann. Zudem wird die Suche in den Dokumenten mit Hilfe von optischer Zeichenerkennung (OCR) erleichtert.
Nach der Übergabe des gesamten Archivs des Generalsekretariats der Benelux-Staaten an das Nationalarchiv im Jahr 2015 wurde als erstes die Serie des Ministerausschusses vollständig erfasst, aufgearbeitet und digitalisiert. Die Serie enthält hauptsächlich Protokolle und Tagesordnungen von Sitzungen. Hinzu kommen Notizen, Berichte, Korrespondenz, Dokumentationen von Beschlüssen, Verordnungen und Empfehlungsschreiben.
Geschichte der Benelux-Staaten und des Ministerausschusses
Am 5. September 1944 unterzeichneten das Königreich der Niederlande und die Belgisch-Luxemburgische Wirtschaftsunion (BLWU) ein bilaterales Zollabkommen. Dieses Abkommen trat am 1. Januar 1948 in Kraft und führte gleichzeitig zur Schaffung einer institutionellen Struktur unter der Schirmherrschaft des Ministerausschusses. Dieses Gremium setzte sich aus Ministern der drei Mitgliedstaaten (Belgien, Niederlande und Luxemburg) zusammen, die über die ihnen vorgelegten Vorschläge entschieden, bevor diese den zuständigen nationalen Regierungs- oder Gesetzgebungsorganen zur Genehmigung vorgelegt wurden.
Durch die Unterzeichnung des Abkommens vom 3. Februar 1958 wurde die Benelux-Wirtschaftsunion ins Leben gerufen. Mit dem Inkrafttreten des Benelux-Abkommens am 1. November 1960 blieb der Ministerausschuss als oberstes Organ der Benelux-Union bestehen. Gemäß dem neuen Benelux-Vertrag, der am 1. Januar 2012 in Kraft trat, verfügt das Ministerkomitee über mindestens einen Vertreter auf Ministerebene jeder Hohen Vertragspartei.
Der Ausschuss hat die Aufgabe, die Umsetzung des Unionsvertrags zu garantieren und die Einhaltung der darin festgelegten Ziele zu gewährleisten. Der Ministerausschuss besitzt innerhalb der Benelux-Union die Entscheidungsgewalt und kann dem Benelux Rat, den verschiedenen Ausschüssen sowie dem Generalsekretariat Anweisungen erteilen. Das genannte Organ kann außerdem ministerielle Arbeitsgruppen bilden, die sich aus Mitgliedern des Ausschusses und/oder anderen Mitgliedern der drei Regierungen zusammensetzen. Den Arbeitsgruppen wird folglich ein zuvor klar definierter Zuständigkeitsbereich sowie die für das zugewiesene Sachgebiet notwendigen Kompetenzen übertragen.